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Werner Glantschnig

Generalagentur


Düsseldorfer Str. 85
40667 Meerbusch

Produktinformationen & Beitrag

Über eine Gruppenversicherung, die ab 500 Mitarbeitern möglich ist, können Sie Ihrem Personal den Weg in die private Voll- und Pflegeversicherung ebnen oder mit privaten Zusatzversicherungen Ihren gesetzlichen Schutz ergänzen. Und das zu besseren Konditionen, als bei Einzelverträgen. Mit Ihrer Initiative sichern Sie Ihren Mitarbeitern so die Vorteile einer privatärztlichen Behandlung. Und im Pflegefall zusätzliche Leistungen, um die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen. Um das Einkommen Ihrer Mitarbeiter auch bei längerer Krankheit zu sichern, können Sie zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung vereinbaren.

Aber auch Ihr Unternehmen profitiert von der Gruppenversicherung. Im Krankheitsfall erhalten Ihre Mitarbeiter erstklassige medizinische Versorgung, die zu einer schnelleren Genesung beitragen kann. Und auch Vorsorgeleistungen und Gesundheitsprogramme sorgen dafür, Ausfallzeiten zu senken. Und damit auch Ihre Kosten. Zusätzlich kann durch die Beitragsersparnisse und den kostengünstigen Einstieg in die Private Krankenvollversicherung zusätzlich der Krankenversicherungs- Pflichtanteil Ihres Unternehmens gesenkt werden. Das reduziert Ihre Lohnnebenkosten ohne jeden verwaltungstechnischen Mehraufwand. Und Ihre Mitarbeiter können sich gleichzeitig über ein höheres Nettoeinkommen freuen.

Die Vorteile einer Gruppenversicherung:

- Beitragsnachlässe sind in bestimmten Varianten möglich

- Annahmegarantie, in der Regel keine Wartezeiten wie bei der Einzelversicherung üblich

- Umstellung bestehender Einzelversicherung auf die entsprechenden Tarife des Gruppenversicherungsvertrages möglich

- Günstige Mitversicherung von Familienangehörigen


Als Unternehmer profitieren Sie dabei mehrfach:

- Sie motivieren und binden Ihre Mitarbeiter langfristig

- Sie erhöhen Ihren Geschäftserfolg durch sinkenden Krankenstand

- Für Ihre Personalabteilung entsteht kein zusätzlicher Aufwand, weil die Beiträge direkt bei Ihren Mitarbeitern abgebucht werden

Wichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.

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